Arzthaftungsrecht

Wenn Ärzte Fehler machen helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung der Patientenrechte.

Bei Fragen zum Arzthaftungsrecht kontaktieren Sie uns unter 0341 - 47 918 98.

Im Arzthaftungsrecht geht es um Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz (Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden etc.) bei einem durch ärztliche Behandlungsfehler hervorgerufenen Gesundheitsschaden. Wir beraten und vertreten ausschließlich Patienten. Dies halten wir für wichtig, da es sonst schnell zu Interessenkonflikten kommen könnte, wenn wir mal die Klinik und mal den Patienten gegen die Klinik vertreten würden.

Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem neben langjähriger Berufserfahrung und juristischem Sachverstand auch die durch eine Vielzahl von Gerichtsverfahren erworbenen medizinischen Fachkenntnisse und medizinische Berater im familiären Umfeld, auf die Rechtsanwältin Dr. Grüner zurückgreifen kann, sehr wichtig sind.

SchmerzensgeldDenn in der Regel muss durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, dass der medizinische Standard zum Behandlungszeitpunkt nicht eingehalten wurde und somit ein Behandlungsfehler vorliegt. Es ist wichtig, dem Gutachter die richtigen Fragen zu stellen, um den Sachverhalt zu klären und Ansprüche des Patienten durchzusetzen. Denn erst wenn der Sachverständige den Kunstfehler als so schwerwiegend beschreibt, dass er aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, wird das Gericht einen groben Behandlungsfehler feststellen. Dies führt dann zu Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast, bezogen auf die Verursachung des eingetretenen Schadens durch den Behandlungsfehler.

So wurde beispielsweise aufgrund eines vom Gericht eingeholten Gutachtens im gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Leipzig, AZ.: 06 O 4440/08, mit Beschluss vom 16.04.2013 eine Vergleichssumme in Höhe von 50.000€ bei einem zu spät erkannten Herzinfarkt mit mehreren Folgeoperationen und nachfolgend erheblicher Minderung der Herzleistung (junger Mann, Befunderhebungsfehler) vereinbart.

Wir helfen Ihnen gern bei der Beweissicherung, wenn Sie eine Falschbehandlung vermuten, durch Anforderung der Behandlungsunterlagen, Prüfung, ob Aufklärungsfehler vorliegen können oder ob Organisationsfehler oder ein Überwachungsverschulden in Betracht kommen.

Wenn Sie sich fragen: Was kann ich selbst tun beim Verdacht auf Ärztepfusch, um den Behandlungsfehler nachzuweisen und den Anwaltstermin bestmöglich vorzubereiten - dies ist in einem Interview erläutert, welches Autorin und Bloggerin Claudia Dieterle mit Rechtsanwältin Dr. Cornelia Grüner auf Blog F geführt hat:

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